Erstattung/Versicherung

Wenn Sie in Deutschland wohnhaft und/oder versichert sind, können Sie für eine Erstattung der Kosten Ihrer Behandlung in der Sint Maartenskliniek in Betracht kommen. In diesem Fall gelten bestimmte Bedingungen. Wir empfehlen Ihnen, sich in diesem Zusammenhang weit vor Ihrem Besuch in unserer Klinik an Ihren Krankenversicherer zu wenden. Es ist nämlich wichtig, dass wir über die vorgeschriebenen Formulare verfügen, bevor Sie die Klinik zum ersten Mal aufsuchen. Teilen Sie uns also bitte vor Ihrem ersten Termin in der Sint Maartenskliniek mit, wie und wo Sie versichert sind.

Im Folgenden werden die bekanntesten Versicherungskarten und Formulare erläutert. In allen Fällen gilt, dass die Behandlung zu denselben Bedingungen hinsichtlich Pflegebereich und Bezahlung erfolgt, die für Einwohner der Niederlande gelten. Die Versorgung muss von Ihrer Grundversicherung abgedeckt sein. Bringen Sie am Tag Ihres Termins folgende Dokumente mit:  

  • Ihren Personalausweis
  • Ihren Versicherungsnachweis (EHIC-NL-Karte, CZ-AOK-Karte, Einwilligungsformular)
  • Ihre Kopie der Garantieerklärung (sofern zutreffend)

Europäische Versicherungskarte: nur in Notfällen

Anhand der Europäischen Versicherungskarte können Sie nachweisen, dass Sie in Ihrem Land und in der Europäischen Union versichert sind. Achtung! Diese Versicherungskarte gilt nur für die medizinische Notfallversorgung und kann nicht für geplante Behandlungen im Ausland verwendet werden. Wenn Sie Ihre Europäische Versicherungskarte vorlegen, erhalten Sie medizinische Hilfe zu denselben Bedingungen und zum selben Preis wie Personen, die in diesem Land versichert sind. Bitte berücksichtigen Sie dabei immer, dass das Gesundheitswesen in jedem Land anders organisiert ist.

Niederländische EHIC-Karte

Auch wenn Sie im Ausland wohnen, können Sie eine gültige niederländische EHIC-Karte besitzen. Diese Karte wurde vom Centraal Administratie Kantoor (CAK, Zentrale Durchführungsstelle für besondere Krankheitskosten) ausgestellt und bietet Anspruch auf medizinische Versorgung in den Niederlanden. Die Behandlung erfolgt zu denselben Bedingungen hinsichtlich Pflegebereich und Bezahlung, die für Einwohner der Niederlande gelten. Allerdings muss die Versorgung von Ihrer Grundversicherung abgedeckt sein.

CZ-AOK-Karte (EGCI Internationale Zorgpas GesundheitsCard)

Diese Karte können Sie erhalten, wenn Sie in Deutschland wohnen. Wenn Sie diese Karte besitzen, können wir die Rechnung direkt an CZ im Ausland weiterleiten.

Formular S2 (zuvor Formular E112)

Auch wenn Sie in einem anderen EU-Land, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz wohnen, kann Ihr Versicherer Ihnen die Kosten für Ihre Behandlung in der Sint Maartenskliniek erstatten. Dazu benötigen Sie das Formular S2. Mit diesem Formular erteilt Ihnen Ihr Krankenversicherer die Zustimmung für eine geplante medizinische Behandlung.

Private Krankenversicherung

Wenn Sie eine private Krankenversicherung haben, bezahlen Sie die Kosten wie in Deutschland zunächst selbst und deklarieren sie anschließend bei Ihrer Versicherung. Für die äußerst komplexen orthopädischen Behandlungen wurden Kostenschätzungen erstellt, die Sie Ihrem Krankenversicherer vor der Behandlung vorlegen können. Erkundigen Sie sich dazu bei Ihrem Arzt.

Zusatzversicherung

Wenn Sie außerdem (teilweise) über eine Zusatzversicherung versichert sind, dann ist vorab keine weitere Kontaktaufnahme notwendig. In den Niederlanden gilt ein allgemeiner Standardsatz für alle Versicherten, und es gibt keine Zusatzleistungen. Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und außerdem Zusatzleistungen mit einer privaten Krankenversicherung vereinbart haben, brauchen Sie nur das Einwilligungsformular Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung anzufordern, da es in den Niederlanden keine Zusatzleistungen gibt.

Garantieerklärung

Wenn Sie in Deutschland wohnhaft und/oder versichert sind und die vorgenannten Einwilligungsformulare oder Karten nicht vorlegen können, können Sie möglicherweise eine Garantieerklärung Ihres Krankenversicherers oder Arbeitgebers erhalten. Sie erhalten von Ihrem Krankenversicherer oder Arbeitgeber eine Erklärung, in der dieser bestätigt, die Kosten Ihrer Behandlung zu übernehmen. Die Person, die die Garantieerklärung abgibt, muss diese unterzeichnen und einen Gültigkeitszeitraum angeben, der den Zeitraum der Behandlung abdeckt. Senden Sie die ausgefüllte und unterzeichnete Garantieerklärung vor Ihrem ersten Besuch an die Sint Maartenskliniek. Das ist entweder per E-Mail oder auf dem Postweg an folgende Adresse möglich:

Per Post

Sint Maartenskliniek
T.a.v. Debiteurenadministratie
Postbus 9011
6500 GM Nijmegen
Niederlande

Per E-mail

[email protected]

Das Versenden persönlicher Informationen über das Internet stellt immer ein gewisses Risiko dar. Um den Schutz Ihrer Daten zu gewährleisten, möchten wir Sie bitten, keine spezifischen medizinischen oder persönlichen Daten anzugeben.

Weder Karte noch Einwilligungsformular

Natürlich möchten wir Ihnen auch gerne helfen, wenn Sie weder ein Einwilligungsformular noch eine gültige Versicherungskarte haben. In diesem Fall bitten wir Sie, die voraussichtlichen Kosten vorab auf das Konto der Sint Maartenskliniek zu überweisen. Dieser Betrag muss mindestens drei Tage vor ihrem ersten Termin überwiesen werden. Sie erhalten anschließend eine Bestätigung. Sie können uns auch per E-Mail kontaktieren, um uns ihre korrekten Daten mitzuteilen, alternative Lösungen zu vereinbaren und weitere finanzielle Fragen rund um Ihre Versorgung zu klären. [email protected]. Das Versenden persönlicher Informationen über das Internet beinhaltet immer ein gewisses Risiko. Aus Gründen des Datenschutzes bitten wir Sie, keine spezifischen medizinischen oder persönlichen Daten zu versenden.